Verleumdung nach § 187 StGB – Was besagt das Gesetz und welche Strafe droht?
Verleumdung ist ein strafrechtliches Delikt, das im Strafgesetzbuch (StGB) in § 187 geregelt ist. Es handelt sich dabei um die Verbreitung von unwahren Tatsachen über eine Person, die geeignet sind, den Ruf und die Ehre dieser Person zu schädigen. Doch was bedeutet das konkret und welche Konsequenzen hat eine Verleumdung nach § 187 StGB?
Verleumdung nach § 187 StGB – Die gesetzliche Definition
Unter Verleumdung versteht man die bewusste Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über eine Person, die geeignet sind, den Ruf dieser Person zu schädigen. Wichtig ist dabei, dass die getroffenen Aussagen nachweislich falsch sind und nicht lediglich Meinungsäußerungen darstellen. Es muss zudem die Absicht vorliegen, die verleumdete Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.
Die Strafe bei Verleumdung nach § 187 StGB
Verleumdung gemäß § 187 StGB ist ein Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann die Strafe höher ausfallen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verleumdung im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt gilt, das heißt, die Strafverfolgungsbehörden müssen auch ohne Anzeige tätig werden.
Was unterscheidet Verleumdung von übler Nachrede?
Oftmals werden die Begriffe Verleumdung und üble Nachrede synonym verwendet, jedoch besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Delikten. Während bei der Verleumdung die Verbreitung von nachweislich falschen Tatsachen vorliegt, handelt es sich bei der üblen Nachrede um die Verbreitung wahrer Tatsachen, die jedoch geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen.
Verleumdung im Strafgesetzbuch – Weitere relevante Paragraphen
Neben § 187 StGB gibt es weitere Paragraphen im Strafgesetzbuch, die sich mit ähnlichen Themen wie Verleumdung befassen. So ist beispielsweise die üble Nachrede in § 186 StGB geregelt, während die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in § 189 StGB behandelt wird.
- § 186 StGB: Üble Nachrede
- § 189 StGB: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wie kann man sich gegen Verleumdung wehren?
Wenn man Opfer von Verleumdung geworden ist, stehen einem verschiedene Möglichkeiten offen, um sich rechtlich zu wehren. Zunächst kann man eine Unterlassungserklärung gegen den Verleumder erwirken. Ebenso ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Zusammenfassung
Verleumdung nach § 187 StGB ist ein strafrechtliches Delikt, das die Verbreitung unwahrer Tatsachen über eine Person zum Zweck der Rufschädigung betrifft. Die Strafe für Verleumdung kann eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen. Es ist wichtig, sich rechtlich zu wehren und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn man Opfer von Verleumdung wird.
Mit dem Wissen um die rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten im Falle von Verleumdung kann man besser einschätzen, wie man sich vor solchen Angriffen schützen und im Ernstfall angemessen reagieren kann.
Was versteht man unter Verleumdung nach 187 StGB?
Welche Strafe droht bei Verleumdung gemäß 187 StGB?
Was ist der Unterschied zwischen Verleumdung und Diffamierung?
Welche Rolle spielt das Strafgesetzbuch (StGB) im Zusammenhang mit Verleumdung?
Welche Maßnahmen kann man ergreifen, wenn man Opfer von Verleumdung geworden ist?
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